Teilnahmebedingungen
1. Veranstaltung
kulinart Frankfurt 03. + 04.10.2026
Casinogebäude auf dem Campus Westend
Goethe Universität
Nina-Rubinstein-Weg 1
60323 Frankfurt am Main
2. Veranstalter
Frankfurter Messe & Event GmbH
Waldstraße 226
63071 Offenbach a.M.
Tel: +49 69 75 01 – 48 37
3. Öffnungszeiten*
Samstag, 03.10.2026: 11:00–18:00 Uhr
Sonntag, 04.10.2026: 11:00–18:00 Uhr
Zugang für Aussteller:
Samstag: 08:00-19:00 Uhr
Sonntag: 10:00-21:00 Uhr
*Änderungen vorbehalten
4. Auf- und Abbautermine
Aufbau:
Freitag, 02.10.2026:
- im rechten Saal (Festsaal) ab 14:00 Uhr
- im Foyer ab 16:00 Uhr
- im linken Saal (Mensa) ab 18:00 Uhr
- Ende 21:30 Uhr
Samstag, 03.10.2026: 8:00-10:30 Uhr
Abbau:
Sonntag, 04.10.2026: 18:00–21:00 Uhr
Montag, 05.10.2026: auf Anfrage
Änderungen vorbehalten.
Über Stände, die am letzten Aufbautag bis 18:00 Uhr nicht bezogen wurden, kann der Veranstalter anderweitig verfügen. Im Interesse aller teilnehmenden Aussteller ist es untersagt, den Abbau vor Sonntag, den 04.10.2026, 18:00 Uhr vorzunehmen. Bei Zuwiderhandlung wird dem jeweiligen Aussteller ein Bußgeld in Höhe von mindestens 500 Euro auferlegt.
5. Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt ausschließlich über das vom Organisator zur Verfügung gestellte Online-Buchungsformular. Der Aussteller haftet für Fehler beim Ausfüllen der Online-Formulare. Zusätzlich vertretene Unternehmen müssen in der Anmeldung genannt werden. Für sie sind die gleichen Angaben zu machen, wie für den Anmelder selbst. Die Marketing- und Servicepauschale ist dann für diese zusätzlich zu bezahlen. Unvollständige Anmeldungen können nicht berücksichtigt werden. Besondere Platzierungswünsche als Bedingung für eine Beteiligung können nicht anerkannt werden. Ebenso werden Anmeldung unter Vorbehalt nicht berücksichtigt. Mit Abgabe der Anmeldung erkennt der Aussteller die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Frankfurter Messe & Event GmbH zur Teilnahme an der kulinart 2026, die Sicherheits- und Brandschutzrichtlinien, die gültigen Preise sowie die technischen Richtlinien des CAMPUSERVICE der Goethe-Universität an. Mit der Anmeldung erklärt sich der Aussteller damit einverstanden, dass seine Angaben für Zwecke der Messebearbeitung gespeichert, ausgewertet und im Zusammenhang hiermit ggf. auch an Dritte weitergegeben werden. Weitere Informationen zum Datenschutz finden sich in der Datenschutzerklärung. Der Aussteller verpflichtet sich auch zur Beteiligung an Besucher- und Auswertungsprogrammen und erklärt sich damit einverstanden, dass Informationen über seine Beteiligung über Medien verbreitet werden. Eine Anmeldung über das online Buchungsformular bis einschließlich 15.03.2026 sichert dem Aussteller einen Early-Bird-Rabatt von 15% und bis einschließlich 31.05.2026 einen Rabatt von 10%. Nach diesem Zeitpunkt eingehende Anmeldungen werden nach dem normalen Mietsatz berechnet.
6. Zulassung/Standeinteilung
Der Vertrag kommt mit der Annahme der rechtsverbindlich und vollständig ausgefüllten Standanmeldung des Ausstellers zustande. Dokumentiert wird der Abschluss durch eine schriftliche Teilnahmebestätigung durch den Veranstalter. Über die Zulassung des Anmelders und der Ausstellungsgüter entscheidet alleine die Frankfurter Messe & Event GmbH. Ein Rechtsanspruch auf Zulassung besteht nicht. Die Frankfurter Messe & Event GmbH ist berechtigt, die Zulassung zu widerrufen, wenn sie aufgrund falscher Angaben erteilt wurde oder die Zulassungsvoraussetzungen später entfallen. Die Frankfurter Messe & Event GmbH ist berechtigt, die Zulassung auch während der Veranstaltung zu entziehen und den Stand zu schließen. Daraus resultierende Forderungen können nicht höher ausfallen, als die vereinbarte Standmiete. Mitaussteller sind nur zugelassen und zusätzliche Unternehmen dürfen nur vertreten werden, wenn dies in der Zulassung ausdrücklich vermerkt ist. Vorbehalte, Bedingungen und besondere Wünsche des Anmelders (z.B. hinsichtlich Platzierung, Konkurrenzausschluss, Standaufbau und Standgestaltung) werden nur berücksichtigt, wenn dies in der Zulassung ausdrücklich bestätigt wurde. Die Frankfurter Messe & Event GmbH behält sich vor, bereits bestätigte Stände in andere Positionen und andere Messehallen zu verlegen, falls die jeweils aktuellen Aufplanungen diese Notwendigkeit ergeben.
7. Platzierung/Standfläche
Der Veranstalter stellt Messefläche in angemeldeter Größe bereit und nimmt die Platzierung eigenverantwortlich unter Berücksichtigung des Themas vor. Platzierungswünsche sind unverbindlich und werden nur nach Möglichkeit berücksichtigt. Der Aussteller muss mit geringfügigen Abweichungen in der Standabmessung rechnen. Diese können sich unter anderem aus der Wandstärke der Trennwände ergeben. Pfeiler, Wandvorsprünge, Verteilerkästen, Feuerlöscheinrichtungen und sonstige technische Einrichtungen sind Bestandteile der zugeteilten Standflächen. Für Ort, Lage, Maße und etwaige Einbauten auf der Mietfläche ist deshalb nur das örtliche Aufmaß gültig. Ansprüche gegen den Veranstalter infolge von Abweichungen zur Standbestätigung können nicht geltend gemacht werden. In Wände, Säulen und Fußboden darf nicht genagelt, gebohrt oder geschraubt werden. Wände und evtl. Säulen dürfen beklebt werden, sofern dieses rückstandsfrei wieder entfernbar ist. Der Einsatz von Eigenbau- oder Systemständen ist in der Anmeldung ausdrücklich zu vermerken.
8. Standbau/ Standabtrennungen
Es besteht keine Wandpflicht. Wenn eine optische, bauliche Abgrenzung zum Nachbarstand nicht durch Eigenbau abgedeckt werden kann, sind Standwände anzumieten.
Die Standmiete berechtigt zur Nutzung der zugewiesenen Ausstellungsfläche. Art und Umfang der Standabtrennungen richten sich nach der Lage des Standplatzes sowie den baulichen Gegebenheiten der jeweiligen Veranstaltungsfläche.
Stände in Innenlage werden durch weiße Wände abgegrenzt.
Stände in Außenlage (Indoor vor Wand oder Fenster) und Outdoor-Stände erhalten keine zusätzlichen Standwände. Art und Umfang der Ausstattung werden vom Veranstalter festgelegt.
Ein Anspruch auf eine einheitliche Ausstattung aller Stände oder auf bestimmte Standbauelemente besteht nicht.
9. Standgestaltung/Standbetreuung
Der Aussteller verpflichtet sich, seinen Messestand zu dekorieren und in einer für jedermann erkennbaren Weise den Ausstellernamen anzubringen. Gestaltung und Ausstattung obliegen dem Aussteller unter Berücksichtigung der Technischen Richtlinien, sowie Sicherheits- und Brandschutzbestimmungen. Entspricht der Stand in seiner Gestaltung und/oder Ausstattung nicht den Vorgaben des Veranstalters kann dieser verlangen, dass der Stand auf Kosten des Ausstellers geändert wird. Eine Dekoration (Stoffverkleidung mit schwer entflammbaren Stoffen etc.) der Wände kann eigenständig vorgenommen werden, jedoch ohne Nägel, Schrauben etc. anzubringen! Der Stand muss während der gesamten Dauer der Veranstaltung ordnungsgemäß ausgestattet und mit fachkundigem Personal besetzt sein.
10. Mitaussteller und zusätzlich vertretene Unternehmen
Ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Frankfurter Messe & Event GmbH, darf der Aussteller seinen Stand weder verlegen, tauschen, teilen noch ganz oder teilweise Dritten überlassen. Mitaussteller und zusätzlich vertretene Firmen sind vom Aussteller zwingend anzumelden. Es wird keine Mitausstellergebühr erhoben.
11. Werbung
Kostenlose Werbung jeglicher Art (Prospekte, Lose) ist nur innerhalb des Standes gestattet. Die Ansprache von Besuchern außerhalb des Standes ist nicht erlaubt.
12. Medien- und Servicepaket
Das Medien- und Servicepaket ist obligatorisch und beinhaltet folgende Leistungen für Aussteller: Anmeldegebühr, Ausstellerausweis, Eintrag im Ausstellerverzeichnis (Print / Online), Abfallentsorgung und Reinigungspauschale, umfangreiche Werbung in Print-, Hörfunk, Online- und Social Media-Kampagnen, attraktive Medien-Kooperationen, Freikartenkontingent, etc. Der Eintrag ins Ausstellerverzeichnis (Print/ Online) ist für alle Aussteller verpflichtend. Es werden je nach Medium Firmenname, Anschrift und/oder Kontaktdaten abgedruckt. Einsendeschluss für die Eintragung ist der 18.09.2026. Aussteller, die sich nach Einsendeschluss anmelden, haben keinen Anspruch auf Nennung in einem bestimmten Verzeichnis. Schadensersatzansprüche für fehlerhafte, unvollständige oder nicht erfolgte Eintragungen sind ausgeschlossen.
13. Technische Leistungen, Dienstleistungen
Für die allgemeine Heizung, Beleuchtung und Reinigung der Messehallen ist der Veranstalter verantwortlich. Installationen von Versorgungs- und Entsorgungsanschlüssen sowie andere Zusatzleistungen müssen mit der Standanmeldung dem Veranstalter zugesandt werden. Für unsachgemäßen Gebrauch von Anschlüssen, unkontrollierte Entnahme von Energie, für Maschinen und Geräte, die nicht zugelassen sind, den einschlägigen Bestimmungen nicht entsprechen oder deren Verbrauch höher ist als gemeldet, haftet der Aussteller für Schäden.
14. Reinigung
Der Veranstalter sorgt für die Reinigung der Gänge im Messeobjekt. Die Reinigung der Stände und des Mietmobiliars obliegen dem Aussteller.
15. Abfallentsorgung
Verpackungsmaterialien und sonstige Abfälle des Ausstellers sind vollständig vom Aussteller zu entsorgen. Der Veranstalter stellt hierfür einen Container zur Verfügung. Sollte der Umfang des Mülls über das übliche Maß hinaus gehen, kann eine separate Müllentsorgung beim Veranstalter angefragt werden. Nach Abbau des Messestandes zurückbleibende Materialien werden kostenpflichtig entsorgt. Die anfallenden Gebühren (mind. 100 Euro) werden dem Verursacher nachträglich in Rechnung gestellt.
16. Vorführungen -Nachrichtentechnik
Betreiben von Lautsprecher- und Musikanlagen sowie Video- und Lichtbildvorführungen im Messestand bedürfen der Genehmigung des Veranstalters. Die Genehmigung wird nur unter der Voraussetzung erteilt, dass die Arbeit in den umliegenden Messeständen nicht beeinträchtigt wird. Gangflächen dürfen nicht als Zuschauerräume genutzt werden. Vorführungen, die große Besucheransammlungen zur Folge haben, sind so einzurichten, dass die Gangführung nicht wesentlich beeinträchtigt wird.
17. Sicherheits- und Brandschutzbestimmungen
Vor der Veranstaltung wird im Rahmen des Brandsicherheitsdienstes eine Abnahme der Veranstaltung durchgeführt. Die Abnahme ist aufgrund der gesetzlichen Vorschriften nötig, um die Verhütung und Bekämpfung von Brandgefahren sowie der Sicherung der Rettungswege zu sichern. Sollten Mehrkosten anfallen, sind diese vom Aussteller zu tragen (Überhöhe, Erdung etc.). Alle Flure und Gänge dienen im Gefahrenfall als Rettungswege und sind daher jederzeit freizuhalten. Rettungswege, Ausgangstüren, Notausstiege und deren Kennzeichnung dürfen nicht versperrt, verhängt oder unkenntlich gemacht werden. Flure und Gänge dürfen zu keinem Zeitpunkt durch abgestellte oder in den Flur hineinragende Gegenstände eingeengt werden. Verkleidungen/Stoffe/Ausschmückungen an den Standwänden müssen aus schwer entflammbarem Material sein (mind. B1 nach DIN 4102 oder mind. Klasse C nach DIN EN 13501). Der Nachweis der Schwerentflammbarkeit im eingebauten Zustand ist zu erbringen. Die Lagerung von Leergut (Brandlasten) wie Verpackungen, Müll und Kartonagen müssen in den Hallen vermieden und entsorgt werden. Sie dürfen nicht im oder hinter dem Standbereich gelagert werden. Alle feuergefährlichen Arbeiten müssen vor Messebeginn beim Veranstalter angezeigt werden. Die Arbeiten dürfen erst nach Genehmigung begonnen werden. Bei den Arbeiten ist die Umgebung gegen Gefahren ausreichend abzuschirmen. Geeignete Löschmittel sind in unmittelbarer Nähe einsatzbereit zu halten.
Sofern am Stand Koch-, Brat- oder sonstige Tätigkeiten ausgeübt werden, bei denen Öl, Fett oder hitzeerzeugende Geräte (z.B. Kochplatten, Waffeleisen, Fritteusen) verwendet werden, sind diese Tätigkeiten vorab beim Veranstalter schriftlich anzumelden und genehmigen zu lassen.
Die Geräte dürfen ausschließlich auf einer nichtbrennbaren, hitzebeständigen und ausreichend dimensionierten Unterlage betrieben werden, die geeignet ist, Hitzestrahlung, Fettspritzer und sonstige Einwirkungen sicher abzufangen.
Der Boden im Arbeitsbereich ist zusätzlich durch geeignete, vom Aussteller mitzubringende Schutzmatten oder Schutzbeläge abzudecken. Eine Verklebung oder feste Verbindung mit dem Hallenboden ist unzulässig.
Der Veranstalter ist berechtigt, je nach Art der Tätigkeit die Bereitstellung eines geeigneten Fettbrandlöschers der Brandklasse F zu verlangen. Dieser ist vom Aussteller auf eigene Kosten bereitzustellen, gut sichtbar zu platzieren und jederzeit zugänglich zu halten.
Bei Verstößen ist der Veranstalter berechtigt, den Betrieb der Geräte zu untersagen und erforderliche Sicherungsmaßnahmen auf Kosten des Ausstellers anzuordnen.
18. Ausgabe Speisen und Getränke
Die Ausgabe von Speisen und Getränken während der Veranstaltung ist grundsätzlich erlaubt, aber müssen beim Veranstalter angemeldet werden. Der Aussteller haftet vollumfänglich für die Ausgabe/den Vertrieb (kostenfrei oder gegen Gebühr) sämtlicher an seinem Stand ausgegebener Speisen und Getränke. Die Beschaffung und Einhaltung von gewerberechtlichen und gesundheitspolitischen Genehmigungen ist Sache des Ausstellers. Je nach Art und Umfang der Zubereitung der Speisen, muss der Aussteller für einen angemessenen Schutz des Bodens sorgen. Bei Nichteinhaltung werden dem Aussteller die entstandenen Reinigungskosten in Rechnung gestellt. Jede beabsichtige Kostenprobenabgabe sowie Verkauf von Nahrungs- und Genussmitteln sind bei Anmeldung schriftlich anzukündigen und bedürfen einer ausdrücklichen Genehmigung durch den Veranstalter. Evtl. von den Behörden geforderte Steuern und Abgaben für den Ausschank und Verkauf trägt der Aussteller.
19. Haftungsausschluss
Der Veranstalter übernimmt keine Obhutspflicht für Messegüter und Standeinrichtungen und schließt jede Haftung für Schäden und Abhandenkommen aus. Der Haftungsausschluss erfährt auch durch Bewachungsmaßnahmen des Veranstalters keine Einschränkungen.
20. Haftpflichtversicherung
Der Aussteller ist selbst für alle Schäden, die Dritte auf dem Stand des Ausstellers oder für dessen Tätigkeit erleiden, haftpflichtig. Dem Aussteller wird der Abschluss einer Haftpflichtversicherung für seine Messeteilnahme empfohlen.
21. Ausstellerausweise
Jeder Aussteller erhält, abhängig von der Standgröße folgendes Freikontingent für Ausstellerausweise:
Bis 10 m² = 3 Ausstellerausweise
11– 20 m² = 4 Ausstellerausweise
21– 30 m² = 5 Ausstellerausweise
31– 40 m² = 6 Ausstellerausweise
41– 50 m² = 7 Ausstellerausweise
Jeder zusätzliche Ausstellerausweis kostet 10 Euro. Der Aussteller erhält seine Ausstellerausweise über den Online-Ticketshop der kulinart.
22. Vorbehalte
Ist der Veranstalter infolge höherer Gewalt oder aus anderen nicht von ihm zu vertretenden Gründen genötigt, die Messe zu verlängern, zu verkürzen, zu verschieben oder abzusagen, so erwachsen dem Aussteller daraus weder Rücktritts- noch Kündigungsrechte, noch sonstige Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche gegenüber dem Veranstalter. Bei Ausfall der Messe wird die vorgesehene Mietzahlung gegenstandslos. Bereits entrichtete Beträge werden zurückerstattet. Darüber hinaus kann der Aussteller keine Ansprüche gegenüber dem Veranstalter geltend machen.
23. Rücktritt
Aussteller, die sich verbindlich angemeldet haben, können aus dem Vertragsverhältnis nicht mehr entlassen werden und bei einem Rücktritt von der Teilnahme sind 100% der Gesamtsumme inkl. Nebenkosten und Medienpauschale zu bezahlen. Der Veranstalter ist berechtigt, den Stand auf Kosten des Ausstellers zu dekorieren. Nicht geleistete Zahlungen werden einem Inkassounternehmen übergeben und führen zu einem Ausschluss des Ausstellers von zukünftigen Veranstaltungen der Frankfurter Messe & Event GmbH. Muss die Veranstaltung ausfallen oder zeitlich oder räumlich verlegt werden, so gilt die Anmeldung für den neuen Termin und zu den neuen Bedingungen, falls der entsprechenden Mitteilung des Veranstalters nicht binnen zwei Wochen nach Zugang schriftlich widersprochen wird. Bei Kürzung der Veranstaltungsdauer ist eine Ermäßigung der Standmiete nicht möglich. Kann der Veranstalter aus irgendeinem Grund über den zugeteilten Stand nicht verfügen, so steht dem Aussteller nur Anspruch auf Erstattung der gezahlten Standmiete zu. Weitergehende Ansprüche des Ausstellers sind ausgeschlossen. Der Veranstalter behält sich vor eine Veranstaltung abzusagen, wenn die unveränderte Durchführung der Veranstaltung mangels Ausstellerinteresse wirtschaftlich unzumutbar ist. Die bis zu diesem Zeitpunkt angemeldeten Aussteller haben kein Anrecht auf Schadenersatz für den Veranstaltungsausfall. Die bereits geleisteten Anzahlungen seitens des Ausstellers werden zurückgezahlt.
24. Preise/Zahlungsbedingungen
Indoor Standfläche (Mindestgröße 4m²): 135 Euro / m²
Startup 4 m²: 550 Euro
Outdoor: 75 Euro / m²
Early-Bird-Angebot: 15% auf die Standfläche bei Anmeldung bis zum 15.03.2026
Frühbucherangebot: 10% auf die Standfläche bei Anmeldung bis zum 31.05.2026
Alle genannten Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Der Veranstalter erteilt ab Juli 2026 eine Rechnung über die Standmiete, sowie anfallende Nebenkosten. Der Rechnungsbetrag ist ohne Abzug sofort nach Erhalt der Rechnung fällig. Rechnungskorrekturen aufgrund von fehlenden oder falschen Informationen werden mit einer Bearbeitungsgebühr von 20 Euro netto abgerechnet.
Der Veranstalter ist berechtigt, den Bezug der Standfläche und die Aushändigung der Ausstellerausweise von der vorherigen, vollständigen und pünktlichen Bezahlung der Rechnung abhängig zu machen.
Strom
- Schuko 3KW 240V (1 Steckdose): 75 Euro
- Starkstrom CEE 16A rot 10KW 400V ohne Verteilung: je 150 Euro
- Starkstrom CEE 16A rot 10KW 400V inkl. Verteilung: je 175,00 Euro
- Starkstrom CEE 32A rot 20KW 400V ohne Verteilung: Preis auf Anfrage
Parken
- PKW, Sprinter, LKW: je 20 Euro
Die Preise verstehen sich für die gesamte Messedauer.
25. Hunde
Hunde sind auf dem Gelände des Campus Westend ausschließlich auf dem Außengelände gestattet.
26. Inkasso/Rechnungsstellung
Inkasso und Rechnungsstellung erfolgt durch die Frankfurter Messe & Event GmbH.
27. Bildrechte
Der Veranstalter behält es sich vor, die Veranstaltung in Bild und Ton aufzuzeichnen, bzw. die Aufzeichnung durch Dritte vorzunehmen und das aufgezeichnete Material zu verwerten. Die Verwertungsrechte an den Bildern, auch wenn einzelne Personen darauf zu erkennen sind, liegen vollumfänglich bei dem Veranstalter. Der Aussteller willigt ein, dass die Fotografien und Aufzeichnungen, die während der kulinart 2026 in Frankfurt von ihm oder seinen Mitarbeitern oder anderweitig engagierten Personen erstellt werden, entgeltfrei von dem Veranstalter in unveränderter oder geänderter Form zu eigenen Presse- und Marketingzwecken verwendet werden dürfen (auch kommerziell), und zwar ohne eine räumliche und zeitliche Beschränkung der Verwendung sowie an Dritte zur nichtkommerziellen Nutzung weitergegeben werden dürfen. Der Aussteller verpflichtet sich, seine Mitarbeiter, Hostessen und alle beteiligten Personen auf diesen Umstand hinzuweisen.
28. Datenschutz
Die im Rahmen der Anmeldung erhobenen personenbezogenen Daten verarbeiten wir nach Maßgabe unserer Datenschutzerklärung, abrufbar unter:
https://kulinart-messe.de/datenschutz/
29. Erfüllungsort/Gerichtsstand
Ausschließlicher Erfüllungsort ist der Sitz des Veranstalters. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Frankfurt.
Frankfurt a. M., Januar 2026
